(freiwillige Zusatzversicherung für 21 EUR im Jahr)
I. Personenkreis
Es handelt sich um eine Gruppenversicherung, deren Abschluss in das Ermessen jedes einzelnen VDA-Mitgliedes fällt. VDA-Vereine können ebenfalls an der Eigenschadenversicherung teilnehmen!
Meldungen zur Teilnahme müssen immer über den jeweiligen Verein erfolgen!
Hauptstichtag zur Anmeldung an der Eigenschadenversicherung (Antragsbeginn) ist der 01.01. eines jeden Jahres. Die Meldung der Teilnehmer zum Hauptstichtag und die Zahlung des sich daraus ergebenden (Jahres-) Beitrages muß bis 31.12. des Vorjahres (!) an die VDA-Versicherungsstelle erfolgt sein (Anschrift und Bankverbindung siehe Inhaltsverzeichnis).
In den ersten 6 Monaten der Teilnahme an der Eigenschadenversicherung werden Schäden durch die Versicherung nicht reguliert (Wartefrist). Tritt in der Teilnahme an der Eigenschadenversicherung eine Unterbrechung ein, dann ist bei neuerlicher Teilnahme diese Wartefrist wiederum zu durchlaufen. Anmeldungen während des laufenden Kalenderjahres (neben dem Hauptstichtag) sind jederzeit möglich. In diesem Fall ist der Antragsbeginn der Tag des Zuganges der Meldung bei der VDA-Versicherungsstelle, wobei eine unverzügliche Zahlung des Beitrages unabdingbar ist (als Maßstab ist hier in etwa die Überweisungsdauer im Bankverkehr anzusehen). Ansonsten beginnt die 6-monatige Wartefrist mit dem Tag, an dem der fällige Beitrag auf dem Konto der VDA-Versicherungsstelle eingegangen ist. Es ist immer der gesamte Jahresbeitrag zu zahlen; er gilt aber immer nur für das laufende Kalenderjahr (also keine Beitragsgutschrift für das kommende Jahr)!
Für entfallenden oder verspätet eintretenden Versicherungsschutz durch unpünktliche Meldung und / oder Beitragszahlung trifft den VDA kein Verschulden. Dies gilt auch, wenn die Verzögerung durch unzureichende und / oder fehlende Angaben bei der Meldung und / oder Beitragszahlung (z.B. Fehlen der VDA-Nr. des Vereines auf dem Überweisungsbeleg) entstanden ist. Die VDA-Versicherungsstelle ist auch nicht verpflichtet, ausstehende Meldungen und / oder Zahlungen zu reklamieren.
VDA-Mitglieder, die gewerbsmäßig mit Aquarien handeln, können an der Eigenschadenversicherung nicht teilnehmen.
Neben dem geschlossenen Rahmenvertrag, der nachstehend auszugsweise wiedergegeben ist, gelten noch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGLB) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Dynamische Sachversicherung des Gewerbes und Freier berufe (ABGF) auf deren auszugsweise Darstellung hier verzichtet wurde.
II. Glasversicherung
Versicherte Gegenstände:
Unbeschädigte, fertig eingesetzte Scheiben in Aquarien und/oder Terrarien.
Versicherungsorte:
Die Versicherung erstreckt sich auf diejenigen Versicherungsorte (auch Vereinsheime) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die dem Versicherer durch schriftliche Anmeldung (über VDA-Versicherungsstelle) bekannt gegeben worden sind.
Versicherungssummen / Höchstentschädigung
Je Versicherungsfall gilt eine maximale Höchstentschädigung von 614,00 €.
Anmeldeverfahren:
Die jeweiligen Vereine melden einzelne Mitglieder zur Versicherung beim Verband (Versicherungsnehmer) an. Der Versicherungsnehmer meldet Anfang des Versicherungsjahres dem Versicherer die Anzahl der angemeldeten Mitglieder und reicht schnellstmöglich ein Verzeichnis ein, aus dem Name und Risikoanschrift (Versicherungsort) des versicherten Verbandsmitgliedes ersichtlich ist.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt die Versicherung auch während des Umzuges und in der neuen Wohnung. Nach Ablauf von 2 Monaten ab Beginn des Umzuges besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung.
Versicherungsschutz besteht auch während einer Ausstellung und dessen Transport zu dieser Ausstellung, die dem Versicherer (über VDA-Versicherungsstelle) als Versicherungsort vor Beginn der Ausstellung angezeigt wurde. Pro Anmeldung ist ein Jahresbeitrag zu entrichten.
Hauptstichtag zur Anmeldung einer Versicherung (Antragsbeginn) ist der 01.01. eines jeden Jahres.
Nachträgliche Anmeldungen während des laufenden Versicherungsjahres sind möglich. In diesem Fall ist der Antragsbeginn der nachweisliche Zugang beim Versicherungsnehmer (VDA-Versicherungsstelle).
Wartezeit:
Für zur Versicherung angemeldete Verbandsmitglieder, die bisher noch nicht durch einen Versicherungsvertrag des Verbandes versichert waren, besteht eine Wartezeit. Diese beginnt mit dem Antragsbeginn und endet nach 6 Monaten.
III. Leitungswasserversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden:
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Wasser, das aus Aquarien und / oder Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist, zerstört oder beschädigt worden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden gekommen sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten lebende und tote Sachen, die sich innerhalb des Aquariums / Terrariums befinden, sowie Gebäudebeschädigungen aller Art. Weiterhin gelten Aquarien und/oder Terrarien, welche zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Versicherungsorte
Analog bei Glasversicherung
Versicherungssummen / Höchstentschädigung
Je Versicherungsort gilt eine Erst-Risiko-Versicherungssumme in Höhe von 25.585,00 €.
Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten Wertsachen bis maximal 1.534,00 € mitversichert. Die vorgenannte Versicherungssumme gilt als Jahreshöchstversicherungssumme pro Versicherungsort.
Anmeldeverfahren:
Analog bei Glasversicherung
Wartezeit:
Analog bei Glasversicherung
Ausstellungen:
Vereinbart gilt die Prämienfreie Mitversicherung der Leitungswasserrisiken, die im Zusammenhang von befristeten Ausstellungen bestehen.
Versichert gelten keine Schäden an Hausratsgegenständen der angemeldeten Mitglieder, sondern die Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasser aus Aquarien an Betriebseinrichtung und/oder Waren innerhalb der Ausstellungsgebäude.
Der Versicherungsschutz ist auf eine Versicherungssumme in Höhe von 25.565,00 € auf erstes Risiko je Schaden begrenzt.
Subsidärhaftung:
Soweit Entschädigungen aus anderen Versicherungsverträgen erlangt werden können, gehen diese vor.
Beitragszahlungen:
Die Höhe des Jahresbeitrages ergibt sich aus der Ende eines jeden Jahres übersandten Teilnehmerliste bzw. aus Hinweisen in VDA-Aktuell.

